Warm engineering - Sachverständiger § 29a BImSchG, Sicherheitsberichte, Genehmigungsverfahren
                                                                                  
 
Warm  engineering   
HAUS DER
TECHNIK e.V.
Internet: www.warm-engineering.com Hollestraße 1, 45127 Essen
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Seminar Nr. D - H071 - 11 - 052 - 3
 
Schwerpunkte zur Störfall-Verordnung

Die neue Störfall-Verwaltungsvorschrift

   -    Störfall-Verwaltungsvorschrift
   -    Die novellierte Seveso-II-Richtlinie
   -    Ausblick auf die Umsetzung in deutsches Recht
   -    Schutz vor Terroranschlägen
   -    Überwachungssysteme, Inspektionen
   -    Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
   -    Abgrenzungen von Störfallszenarien SiB/AGAP
   
Fortbildungskurs für Störfallbeauftragte im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 der 5. BImSchV
 
         Konzept, Gestaltung und Leitung
         Dipl.-Ing. H.J. Warm
         Sachverständiger nach 29a BImSchG
         Warm engineering, Freilassing
   
         Termin
         Donnerstag, 11. November 2004, 09.00-17.00 Uhr
   
         Veranstaltungsort
         Haus der Technik, Hollestraße 1, 45127 Essen
   
Zum Thema
   Die Störfall-Verordnung des Jahres 2000 hat viele Neuerungen gebracht. Auch nach über vier Jahren
   des Inkrafttretens bereiten diese indes in etlichen Punkten immer noch Schwierigkeiten bei der
   Umsetzung.

   Eine neue Störfall-Verwaltungsvorschrift wurde in Kraft gesetzt und die Seveso-II-Richtlinie novelliert,
   mit Auswirkungen auf das deutsche Recht.

   Darüber hinaus kommt der Sicherung von Chemieanlagen nach dem 11. September des Jahres 2001
   erhöhte Bedeutung zu. Durch Sicherungsanalysen und deren Umsetzung können Anlagen besser
   geprüft und z.B. auch Versicherungsprämien in moderaten Grenzen gehalten werden.

   Dieses Seminar greift Schwerpunkte auf und stellt neue Erkenntnisse dar. Es wird den Teilnehmern
   wichtige Kenntnisse vermitteln, mit deren Hilfe sie Probleme besser lösen können.

   
Inhalt
   Das Seminar vermittelt rechtliche, technische und organisatorische Kenntnisse.

   Im wesentlichen:

   -   Geltungsbereich der Störfall-Verordnung
   -   Rechtliche Grundlagen
   -   Die neue Störfall-Verwaltungsvorschrift
   -   Seveso-II-Richtlinie
   -   Aufbau und Inhalt eines "Alarm- und Gefahrenabwehrplanes"
   -   Überwachungssysteme, Inspektionen gem. § 16
   -   Quellterm – Ursachenneutralität – Auswirkungsbetrachtungen
   -   Abgrenzung von Störfallszenarien bezogen auf Sicherheitsberichte und Alarm-
       und Gefahrenabwehrpläne sowie den Katastrophenschutz
   -   Schutz vor Terroranschlägen – Sicherungsanalyse der SFK
   -   Betriebliche Notfallorganisation
   -   Ablauforganisation im Alarmfall, Notfallübungen gem. § 10

Programmfolge
Donnerstag, 11. November 2004
                        

09.00     

Dipl.-Ing. H.J. WARM
Einleitung – Einführung – Übersicht

Geltungsbereich der Störfall-Verordnung
neue Sachverhalte – Auswirkungen - Erkenntnisse

   

09.15     

Dr. H.J. Uth, Umweltbundesamt, Berlin
Erläuterungen und Hintergründe, rechtliche Einbindungen, Störfallszenarien, Annahmen, Abläufe, Auswirkungen

Technische und rechtliche Folgen der Störfall-Verordnung – Erläuterungen zum Entwurf der neuen Störfall-Verwaltungsvorschrift – Erläuterungen zur Gefahrenabwehr – Gefahrenabwehr und Genehmigungsfähigkeit von Anlagen – Gefahrenpotentiale – Freisetzung von Stoffen, Massenströme, Quellterm, Störfall-Ablaufszenarien – Abgrenzung von Störfallszenarien für Sicherheitsberichte und Alarm- und Gefahrenabwehrpläne – passive und aktive Sicherheitsmaßnahmen – Ausbreitungsmodelle, Ausbreitungsrechnungen – Gefährdungsbereiche

   

10.00     

Dipl.-Ing. H.J. WARM, Warm engineering, Freilassing
Erstellung von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen, Festlegung der Störfallszenarien Sicherheitsbericht / Alarm- und Gefahrenabwehrplan / Katastrophenschutz

Grundlegender Aufbau und Inhalt – Erfordernisse des Betriebes und Beispiele – Festlegung der Störfallszenarien für Sicherheitsberichte sowie Alarm- und Gefahrenabwehrpläne – Einbindung der Störfallszenarien mit praktischen Beispielen – nach menschlichem Ermessen nicht auszuschließende Störfälle – Dennoch-Störfälle – exzeptionelle Störfälle (BLEVE-Beispiel)

   

10.45     

Kaffeepause
   

11.00     

Dipl.-Ing. H. Ballast, Bayer AG, Leverkusen
Normierte Auswirkungsbetrachtungen

Grundlagen der Auswirkungsbetrachtungen bei Stofffreisetzungen – Nomogramme statt Einzelszenarien, Vorteile, Grenzen der Anwendbarkeit, Fallbeispiele – Auswirkungen eines Brandes – Auswirkungen einer Explosion

   

11.45     

Dr. T. Darimont, Ministerialrat im Umweltministerium Hessen, Wiesbaden
Überwachungssysteme, Inspektionen nach § 16 der Störfall-Verordnung

Allgemeine Anforderungen – Ablauf von Inspektionen – Inspektionsthemen – Auswahl von Prüfobjekten – Erstellung eines Überwachungssystems – Sachverständigen- einsatz – Berichtswesen – kritische Hinterfragung des Überwachungsansatzes der Europäischen Kommission – Konzept des Hessischen Umweltministeriums

   

12.30     

Mittagspause
   

14.00     

Prof. Dr. rer. nat. C. Jochum,
Vorsitzender der Störfallkommission beim Bundesumweltministerium
Schutz vor Terroranschlägen, Sicherung von Betriebsbereichen gem. der Störfall-Verordnung

Betroffene Anlagen bzw. Betriebsbereiche – Analyse möglicher Ereignisse – zusätzliche Szenarien – Risikoermittlung – Absprache mit außerbetrieblicher Gefahrenabwehr – Festlegung besonders schutzwürdiger Objekte – Organisation und Überwachung – Sicherungsanalyse nach den Empfehlungen der Störfall-Komission (SFK GS-38)

   

14.45     

Ltd. Reg. Dir. Dr. W. Gierke, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Neue Erkenntnisse zur Störfall-Verordnung
Die neue Störfall-Verwaltungsvorschrift

Aktuelle Darlegungen zur neuen Störfall-Verwaltungsvorschrift – Novellierung der Seveso-II-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf die Störfall-Verordnung

   

16.00     

Kaffeepause
   

16.15     

Dipl.-Ing. R. Haselhorst, BASF, Ludwigshafen
Umsetzung der Störfall-Verordnung in der Praxis, Darlegung eines Alarm- und Gefahrenabwehrplanes für ein Chemiewerk, BASF, Ludwigshafen

Kurzbeschreibung des Werkes und seiner Gefahrenabwehrorganisation – behördliche und betriebliche Anforderungen an den Alarm- und Gefahrenabwehrplan – Aufbau und Inhalt des Alarm- und Gefahrenabwehrplanes – Alarmierungsablauf und Zusammenwirken der Gefahrenabwehrkräfte – Hilfestellung in besonderen Situationen (Checklisten, Anweisungen und Informationen für spezielle Ereignisse)

   

17.00     

Ende der Veranstaltung

 

   

 

Warm  engineering    Dipl.-Ing. H.J. Warm
Sachverständiger nach § 29a BImSchG
Internet: www.warm-engineering.com Dipl.-Ing. K. Borkowski
VDI, Sachverständiger
 
Handbuch für den Störfallbeauftragten
   -    Recht
   -    Technik
   -    Organisation
   -    Praxishilfen

Dt. Wirtschaftsdienst erschienen im Dezember 2002
Loseblattwerk mit Grund- und Fachband sowie CD-ROM
ca. 800 Seiten, 64,- Euro
ISBN 3-87156-370-6

 
Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen gemäß BImSchG, die bestimmte sicherheitstechnische Kriterien aufweisen, sind gesetzlich verpflichtet einen Störfallbeauftragten zu bestellen und gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde zu benennen.

Dieser Beauftragte muß bestimmten vom Gesetzgeber definierten Anforderungen an die jeweilige Fachkunde genügen: Dabei werden seine Aufgaben und Pflichten vielfältiger und komplexer. Im Zuge der neuen Störfall-Verordnung wurde nun auch die Bestellung des nichtbetriebsangehörigen Beauftragten durch Novellierung der 5. BImSchV neu geordnet.

Die richtige Handhabung der Aufgaben erfordert eine genaue Kenntnis der rechtlichen, technischen und organisatorischen Grundlagen als auch deren Erläuterung und praxisgerechte Interpretation.

  

Aus dem Inhalt
-  Rechtsgrundlagen (BImSchG, 5. BImSchV)
-  Bestellung und Rechtsstellung des Störfallbeauftragten
-  Qualifikation des Störfallbeauftragten
-  Anforderung an die Fachkunde und Zuverlässigkeit
-  Erforderliche Kenntnisse zu technischen, rechtlichen und organisatorischen Einzelbereichen
-  Aufgaben, Pflichten und Rechte des Störfallbeauftragten
-  Pflichten und Rechte des Betreibers, Anzeige- und Berichtspflichten
-  Erstellung von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen, Sicherheitsberichten und
   Konzepten zur Verhinderung von Störfällen

Ein umfassender Überblick und die richtigen Entscheidungen bestimmen Ihren Erfolg im Spannungsfeld von Verordnungen und betrieblichen Vorgaben. Das "Handbuch für den Störfallbeauftragten" liefert Ihnen komprimiert und praxisnah aufbereitet das aktuelle Know-how und viele wichtige Details.

 

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