Warm engineering - Sachverständiger § 29a BImSchG, Sicherheitsberichte, Genehmigungsverfahren
Technischer und organisatorischer Umweltschutz
(Beratung und Planung)


 Organisatorische Sicherheitsvorkehrungen zur Gewährleistung des sicheren
 Betriebs von Anlagen

 Aufbau, Zuständigkeiten und Befugnisse des Managements in Bezug auf die
 Belange des Umweltschutzes

 Sicherheitsorganisation

  • Prüfung der sicherheitstechnisch bedeutsamen Anlageteile sowie der Wart-
    ungs und Reparaturarbeiten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • Vorkehrungen sowie Bedienungs- und Sicherheitsanweisungen zur 
    Vermeidung von Fehlverhalten und Fehlbedienung (Human Factor)
  • Ausarbeitung und Fortschreibung von betrieblichen Alarm- und
    Gefahrenabwehrplänen
  • Notfallunterweisungen
  • Dokumentation

 Anforderung von Nachbarschaftshilfe, Alarmierung weiterer Einheiten

 Infrastrukturelle Massnahmen

 Verbindung der Katastrophenschutzplanung mit den betrieblichen Planungen

 Anlagensicherheitskonzepte

 Brandbekämpfungssysteme

 Planung und Durchführung von Notfallübungen, Erprobungen der Alarm- und
 Gefahrenabwehrpläne gem. § 10 Abs. 4 der Störfall-Verordnung

 Planung und Beratung beim Aufbau eines Überwachungssystems und der
 Durchführung der Inspektionen nach § 16 der Störfall-Verordnung


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