Überwachungssystem gem. § 16 Störfall-Verordnung

Planung und Beratung zum Aufbau eines Überwachungssystems

  • Prüfung und Nachweis der erforderlichen Maßnahmen
    zur Verhinderung von Störfällen

  • Prüfung und Nachweis der Mittel zur Begrenzung von
    Störfallauswirkungen innerhalb und außerhalb des Betriebsbereichs

  • Prüfung der Konformität von Sicherheitsbericht und Betriebsbereich

  • Überprüfung der Informationen an die Öffentlichkeit gem.
    § 11 Abs. 1 der 12. BImSchV


 Durchführung der Inspektionen nach § 16 der Störfall-Verordnung

  • Vorbereitung und Planung der Vor-Ort-Inspektionen

  • Durchführung der Vor-Ort-Inspektionen mit Betreiber und Behörden

  • Ergebnisdarstellung und Ableitung von Folgemaßnahmen