Überwachungssystem gem. § 16 Störfall-Verordnung
Planung und Beratung zum
Aufbau eines Überwachungssystems
- Prüfung und Nachweis der erforderlichen Maßnahmen
zur Verhinderung von Störfällen
- Prüfung und Nachweis der Mittel zur Begrenzung von
Störfallauswirkungen innerhalb und außerhalb des Betriebsbereichs
- Prüfung der Konformität von Sicherheitsbericht und Betriebsbereich
- Überprüfung der Informationen an die Öffentlichkeit gem.
§ 11 Abs. 1 der 12. BImSchV
Durchführung der Inspektionen nach § 16 der Störfall-Verordnung
- Vorbereitung und Planung der Vor-Ort-Inspektionen
- Durchführung der Vor-Ort-Inspektionen mit Betreiber und Behörden
- Ergebnisdarstellung und Ableitung von Folgemaßnahmen