Technischer und organisatorischer Umweltschutz (Beratung und Planung)

Organisatorische Sicherheitsvorkehrungen zur Gewährleistung des sicheren
 Betriebs von Anlagen

 Aufbau, Zuständigkeiten und Befugnisse des Managements in Bezug auf die
 Belange des Umweltschutzes

 Sicherheitsorganisation

  • Prüfung der sicherheitstechnisch bedeutsamen Anlageteile sowie der Wart-
    ungs und Reparaturarbeiten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • Vorkehrungen sowie Bedienungs- und Sicherheitsanweisungen zur 
    Vermeidung von Fehlverhalten und Fehlbedienung (Human Factor)
  • Ausarbeitung und Fortschreibung von betrieblichen Alarm- und
    Gefahrenabwehrplänen
  • Notfallunterweisungen
  • Dokumentation

 Anforderung von Nachbarschaftshilfe, Alarmierung weiterer Einheiten

 Infrastrukturelle Massnahmen

 Verbindung der Katastrophenschutzplanung mit den betrieblichen Planungen

 Anlagensicherheitskonzepte

 Brandbekämpfungssysteme

 Planung und Durchführung von Notfallübungen, Erprobungen der Alarm- und
 Gefahrenabwehrpläne gem. § 10 Abs. 4 der Störfall-Verordnung

 Planung und Beratung beim Aufbau eines Überwachungssystems und der
 Durchführung der Inspektionen nach § 16 der Störfall-Verordnung